Es gibt einige Gründe, wieso Sie eine andere Person zu Unrecht beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben oder eine falsche Verdächtigung ausspricht. Vielleicht ist diejenige Person, die eine Anzeige gegen Sie erstattet hat, tatsächlich der Meinung, Sie seien schuldig.
Vielleicht möchte sich auch jemanden an Ihnen rächen oder Ihnen Schaden zufügen. Welche Intention auch immer hinter der Verdächtigung und Anzeige stecken mag – für Sie als Betroffener ist die Anschuldigung erst einmal ein Schock.
Zur Wehr setzen
Sie müssen die Strafanzeige nicht einfach hinnehmen
Die gute Nachricht ist, dass Sie eine zu Unrecht gestellte Strafanzeige nicht ohne Gegenwehr hinnehmen müssen. Ein Fachanwalt an Ihrer Seite weist Sie auf Ihre Rechte hin und weiß, was er tun muss, um den Ausgang des Prozesses positiv für Sie zu beeinflussen. Daher sollten Sie auf keinen Fall zögern und direkt nach dem Erhalt der Strafanzeige einen Verteidiger aufsuchen.
Diese Rechte haben Sie als Beschuldigter
Falls Sie zu Unrecht eine Strafanzeige erhalten haben, müssen Sie diese selbstverständlich nicht einfach akzeptieren. Es gibt einige Rechte, die sie wahrnehmen und sich somit gegen die falsche Verdächtigung zur Wehr setzen können. Mit einer guten Strafverteidigung stehen Ihre Chancen sehr gut, dass Sie die falsche Behauptung von sich weisen und Ihre Unschuld belegen können.
Erstattung der Anwaltskosten
Sofern nachgewiesen werden konnte, dass es sich um eine vorsätzliche oder eine leichtfertige und unwahre Anzeige handelt, muss das Gericht dem Anzeigenden die Kosten des Verfahrens und die Ihnen entstandenen notwendigen Auslagen auferlegen.
Anspruch auf Schadensersatz
Sie haben Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Verfasser der Anzeige diese vorsätzlich oder grob fahrlässig erhoben hat. In diesem Fall bekommen Sie als Opfer auch die entstandenen Kosten für den beauftragten Anwalt erstattet.
Stellen einer Gegenanzeige
Im Falle, dass der Anzeigende vorsätzlich falsche Tatsachen gegen Sie behauptet, begeht er damit eine falsche Verdächtigung. Diese Tat kann mit einer Freiheitsstrafe mit bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Auch die üble Nachrede ist eine Straftat, auf welche bis zu zwei Jahren Haft steht. Beides berechtigt Sie, eine Gegenanzeige zu stellen.
Zivilrechtliche Ansprüche
Sie müssen keine falschen Tatsachenbehauptungen dulden, sondern können zivilrechtlich gegen eine falsche Verdächtigung vorgehen. Eine Möglichkeit ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Sobald der Anzeigenerstatter diese unterschrieben hat, darf er die falschen Tatsachen nicht länger behaupten. Die Unterlassungserklärung kann auch gerichtlich durchgesetzt werden. Ein weiterer zivilrechtlicher Anspruch ist der Widerruf, durch welchen der Vorwurf durch den Erstatter widerrufen werden muss.
Mit diesen Schritten kann der Prozess positiv beeinflusst werden
Durchsuchung und Verhaftung – so sollen Sie sich nun verhalten
Es kann passieren, dass eine falsche Verdächtigung eine Durchsuchung oder im schlimmsten Fall eine Verhaftung auslöst. Kontaktieren Sie in beiden Fällen umgehend Ihren Anwalt. Er kennt sich bestens auf dem Rechtsgebiet und mit dem Strafgesetzbuch aus und weiß, was nun zu tun ist.
Keine Auskunft ohne Rechtsanwalt
Machen Sie auf jeden Fall von Ihrem Recht Gebrauch, zu schweigen. Es kann passieren, dass die Polizei Sie auffordert, Angaben zur Sache, dem Tatbestand oder zu den Verdächtigungen zu machen oder Ihnen versteckte Fragen stellt. In manchen Fällen behauptet die Polizei, es wirkt sich vorteilhaft aus, wenn Sie auf die Fragen eingehen, was jedoch nicht der Wahrheit entspricht. Antworten Sie, dass Sie nichts ohne Anwesenheit Ihres Anwalts sagen werden.
Zeigen Sie sich kooperativ
Bewahren Sie Ruhe und zeigen Sie sich kooperativ. Zeigen Sie Ihren Ausweis vor und machen Sie ausschließlich Pflichtangaben. Stellen Sie keinerlei Fragen an die Polizei, da dies verräterisch wirken kann. Sie sollten außerdem bei der Durchsuchung vor Ort anwesend bleiben. Bestehen Sie darauf, dass Ihnen der Durchsuchungsbeschluss gezeigt wird.
Unterschreiben Sie nichts
Sie sind nicht dazu verpflichtet, etwas zu unterschreiben, auch wenn seitens der Beamten etwas anderes behauptet wird. Kommt es zu einer Beschlagnahmung, widersprechen Sie dieser. So wird die Sicherstellung zu einer Beschlagnahme und bedarf einer gerichtlichen Entscheidung.
Vorgehen im Falle der Verhaftung
In Ausnahmefällen kann es zu einer direkten Verhaftung kommen. Kontaktieren Sie umgehend Ihren Anwalt und machen Sie Gebrauch von Ihrem Recht zu schweigen. Die Polizeibeamten müssen Sie ausdrücklich auf das Schweigerecht hinweisen. Lassen Sie sich jedoch ausführlich erklären, worin der Tatvorwurf liegt.
Über Sing
Als Ihr Anwalt schenke ich Ihnen Glaube
Beschuldigte handeln oft nicht, da Sie der Meinung sind, dass ihnen nicht geglaubt wird. Ich als Ihr Anwalt glaube Ihnen! Aufgrund meiner fachlichen Kompetenz kann ich Sie bestens verteidigen und sorge dafür, dass Sie nicht zu Unrecht bestraft werden.
Ich kann bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht fordern und durch konsequentes und strategisches Handeln in Ihrem Sinne handeln. Außerdem gibt es im Strafrecht Möglichkeiten, sich gegen den Anzeigenerstatter aktiv zur Wehr zu setzen, indem beispielsweise Schmerzensgeld gefordert wird.
Kontaktieren Sie mich, falls Sie Opfer einer Verleumdung sind
Dank anspruchsvoller Zusatzausbildungen nach dem Studium der Rechtswissenschaft kann ich Sie bestmöglich verteidigen. Durch die jahrelange Erfahrung als Spezialist im Strafrecht und als Strafverteidiger sorge ich dafür, dass das Strafverfahren bereits frühzeitig in die positive Richtung gelenkt wird.
Zögern Sie im Falle einer falschen Verdächtigung oder Verleumdung nicht und kontaktieren Sie mich. Gemeinsam werden wir Ihre Unschuld beweisen und aufklären, dass Sie zu Unrecht beschuldigt wurden.