Zu Unrecht beschuldigt – was Sie dagegen tun können

Juni

28

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Es gibt einige Gründe, wieso Sie eine andere Person zu Unrecht beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben oder eine falsche Verdächtigung ausspricht. Vielleicht ist diejenige Person, die eine Anzeige gegen Sie erstattet hat, tatsächlich der Meinung, Sie seien schuldig.

Vielleicht möchte sich auch jemanden an Ihnen rächen oder Ihnen Schaden zufügen. Welche Intention auch immer hinter der Verdächtigung und Anzeige stecken mag – für Sie als Betroffener ist die Anschuldigung erst einmal ein Schock.

Zur Wehr setzen

Sie müssen die Strafanzeige nicht einfach hinnehmen

Die gute Nachricht ist, dass Sie eine zu Unrecht gestellte Strafanzeige nicht ohne Gegenwehr hinnehmen müssen. Ein Fachanwalt an Ihrer Seite weist Sie auf Ihre Rechte hin und weiß, was er tun muss, um den Ausgang des Prozesses positiv für Sie zu beeinflussen. Daher sollten Sie auf keinen Fall zögern und direkt nach dem Erhalt der Strafanzeige einen Verteidiger aufsuchen.

Diese Rechte haben Sie als Beschuldigter

Falls Sie zu Unrecht eine Strafanzeige erhalten haben, müssen Sie diese selbstverständlich nicht einfach akzeptieren. Es gibt einige Rechte, die sie wahrnehmen und sich somit gegen die falsche Verdächtigung zur Wehr setzen können. Mit einer guten Strafverteidigung stehen Ihre Chancen sehr gut, dass Sie die falsche Behauptung von sich weisen und Ihre Unschuld belegen können.

Erstattung der Anwaltskosten

Sofern nachgewiesen werden konnte, dass es sich um eine vorsätzliche oder eine leichtfertige und unwahre Anzeige handelt, muss das Gericht dem Anzeigenden die Kosten des Verfahrens und die Ihnen entstandenen notwendigen Auslagen auferlegen.

Anspruch auf Schadensersatz

Sie haben Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Verfasser der Anzeige diese vorsätzlich oder grob fahrlässig erhoben hat. In diesem Fall bekommen Sie als Opfer auch die entstandenen Kosten für den beauftragten Anwalt erstattet.

Stellen einer Gegenanzeige

Im Falle, dass der Anzeigende vorsätzlich falsche Tatsachen gegen Sie behauptet, begeht er damit eine falsche Verdächtigung. Diese Tat kann mit einer Freiheitsstrafe mit bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Auch die üble Nachrede ist eine Straftat, auf welche bis zu zwei Jahren Haft steht. Beides berechtigt Sie, eine Gegenanzeige zu stellen.

Zivilrechtliche Ansprüche

Sie müssen keine falschen Tatsachenbehauptungen dulden, sondern können zivilrechtlich gegen eine falsche Verdächtigung vorgehen. Eine Möglichkeit ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Sobald der Anzeigenerstatter diese unterschrieben hat, darf er die falschen Tatsachen nicht länger behaupten. Die Unterlassungserklärung kann auch gerichtlich durchgesetzt werden. Ein weiterer zivilrechtlicher Anspruch ist der Widerruf, durch welchen der Vorwurf durch den Erstatter widerrufen werden muss.

Mit diesen Schritten kann der Prozess positiv beeinflusst werden

  • 1. Bewahren Sie Ruhe                                                                                       Auch wenn es schwer fällt, sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren. Lassen Sie sich nicht zu unüberlegten Handlungen oder impulsiven Verhalten hinreißen, da sich das später negativ auf den Ausgang des Prozesses auswirken könnte. Außerdem sollten Sie nicht im Alleingang versuchen, für Gerechtigkeit zu sorgen, sondern sich fachliche Hilfe durch einen Rechtsanwalt holen.
  • 2. Kontaktieren Sie einen Verteidiger                                                                   Nehmen Sie Kontakt zu einem Strafverteidiger auf. Mit einem Anwalt für Strafrecht haben Sie die besten Mittel, sich zu verteidigen. Durch seine fachliche Expertise hat er die besten Möglichkeiten, den Prozess positiv zu beeinflussen und für einen guten Ausgang zu sorgen.
  • 3. Schweigen Sie                                                                                               Schweigen Sie unbedingt zu den Ihnen vorgeworfenen Anschuldigungen. Antworten Sie auf keine Fragen und versuchen Sie nicht, sich selbst zu verteidigen und zu rechtfertigen. Durch Ihre Aussage verschlechtern Sie die Chancen auf einen positiven Ausgang, da Ihre Angaben nicht zwingend so verstanden werden müssen, wie Sie denken. Ein falscher Satz gegenüber den Ermittlungsbehörden oder der Polizei genügt, um ungünstige Indizien zu untermauern.
  • 4. Beantragen Sie Akteneinsicht                                                                             Sie beziehungsweise Ihr Strafverteidiger können Akteneinsicht beantragen. Dadurch erlangen Sie wichtige Informationen, die Sie für einen positiven Prozessverlauf nutzen können. Ihr Anwalt weiß genau, wie er vorzugehen hat und wird die Akten detailliert untersuchen.
  • 5. Einstellung des Verfahrens durch eine Verteidigungsschrift                         Je nach Sachlage kann bereits im Ermittlungsverfahren dafür gesorgt werden, dass eine Gerichtsverhandlung abgewendet wird. Durch einen Einstellungsantrag, häufig auch als Verteidigungsschrift oder Schutzschrift bezeichnet, kann nach Aufarbeitung der Akten eine Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdacht erwirkt werden.

Durchsuchung und Verhaftung – so sollen Sie sich nun verhalten

Es kann passieren, dass eine falsche Verdächtigung eine Durchsuchung oder im schlimmsten Fall eine Verhaftung auslöst. Kontaktieren Sie in beiden Fällen umgehend Ihren Anwalt. Er kennt sich bestens auf dem Rechtsgebiet und mit dem Strafgesetzbuch aus und weiß, was nun zu tun ist.

Keine Auskunft ohne Rechtsanwalt

Machen Sie auf jeden Fall von Ihrem Recht Gebrauch, zu schweigen. Es kann passieren, dass die Polizei Sie auffordert, Angaben zur Sache, dem Tatbestand oder zu den Verdächtigungen zu machen oder Ihnen versteckte Fragen stellt. In manchen Fällen behauptet die Polizei, es wirkt sich vorteilhaft aus, wenn Sie auf die Fragen eingehen, was jedoch nicht der Wahrheit entspricht. Antworten Sie, dass Sie nichts ohne Anwesenheit Ihres Anwalts sagen werden.

Zeigen Sie sich kooperativ

Bewahren Sie Ruhe und zeigen Sie sich kooperativ. Zeigen Sie Ihren Ausweis vor und machen Sie ausschließlich Pflichtangaben. Stellen Sie keinerlei Fragen an die Polizei, da dies verräterisch wirken kann. Sie sollten außerdem bei der Durchsuchung vor Ort anwesend bleiben. Bestehen Sie darauf, dass Ihnen der Durchsuchungsbeschluss gezeigt wird.

Unterschreiben Sie nichts

Sie sind nicht dazu verpflichtet, etwas zu unterschreiben, auch wenn seitens der Beamten etwas anderes behauptet wird. Kommt es zu einer Beschlagnahmung, widersprechen Sie dieser. So wird die Sicherstellung zu einer Beschlagnahme und bedarf einer gerichtlichen Entscheidung.

Vorgehen im Falle der Verhaftung

In Ausnahmefällen kann es zu einer direkten Verhaftung kommen. Kontaktieren Sie umgehend Ihren Anwalt und machen Sie Gebrauch von Ihrem Recht zu schweigen. Die Polizeibeamten müssen Sie ausdrücklich auf das Schweigerecht hinweisen. Lassen Sie sich jedoch ausführlich erklären, worin der Tatvorwurf liegt.

Über Sing

Als Ihr Anwalt schenke ich Ihnen Glaube

Beschuldigte handeln oft nicht, da Sie der Meinung sind, dass ihnen nicht geglaubt wird. Ich als Ihr Anwalt glaube Ihnen! Aufgrund meiner fachlichen Kompetenz kann ich Sie bestens verteidigen und sorge dafür, dass Sie nicht zu Unrecht bestraft werden.


Ich kann bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht fordern und durch konsequentes und strategisches Handeln in Ihrem Sinne handeln. Außerdem gibt es im Strafrecht Möglichkeiten, sich gegen den Anzeigenerstatter aktiv zur Wehr zu setzen, indem beispielsweise Schmerzensgeld gefordert wird.

Kontaktieren Sie mich, falls Sie Opfer einer Verleumdung sind

Dank anspruchsvoller Zusatzausbildungen nach dem Studium der Rechtswissenschaft kann ich Sie bestmöglich verteidigen. Durch die jahrelange Erfahrung als Spezialist im Strafrecht und als Strafverteidiger sorge ich dafür, dass das Strafverfahren bereits frühzeitig in die positive Richtung gelenkt wird.

Zögern Sie im Falle einer falschen Verdächtigung oder Verleumdung nicht und kontaktieren Sie mich. Gemeinsam werden wir Ihre Unschuld beweisen und aufklären, dass Sie zu Unrecht beschuldigt wurden.
 

Über Ulrich Sing Rechtsanwalt

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