Ab wann ist man vorbestraft?

Als Straftäter verurteilt und dadurch vorbestraft zu sein, kann das Leben nachhaltig negativ beeinflussen. Von der Überprüfung durch den potenziellen Arbeitgeber im Rahmen einer Bewerbung über die Einreisemöglichkeiten in bestimmte Länder bis hin zur Fahrerlaubnis: Die Folgen sind weitreichend. 

Als Beschuldigter im Strafverfahren sollte, sofern eine Verurteilung unausweichlich ist, das Vermeiden der Vorstrafe vorrangig sein. Als Fachanwalt für Strafrecht erklärt Rechtsanwalt Sing Ihnen, worauf dabei zu achten ist. 

Was ist ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung, die besagt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Neben dem Führungszeugnis gibt es zusätzlich das Bundeszentralregister. Eintragungen im Bundeszentralregister müssen nicht zwingend im Führungszeugnis stehen.

Das Strafregister umfasst alle strafgerichtlichen Verurteilungen, unabhängig von der Art des Deliktes und der daraus resultierenden Strafhöhe. Folgende Eintragungen erscheinen nicht im Führungszeugnis, auch wenn Sie im Strafregister gelistet sind:

  • Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen (§32 Abs. 2 Nr.5 a BZRG)
  • Freiheitsstrafen unter drei Monaten (§32 Abs. 2 Nr.5 b BZRG)
  • Jugendstrafen bis zu 2 Jahren (§32 Abs. 3 BZRG)

Sollten Sie wegen einer Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen verurteilt worden sein, ist diese Tat im Bundeszentralregister, nicht aber im Führungszeugnis hinterlegt. In diesem Fall darf sich der Betroffene weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen

Kommt es zu einem weiteren Delikt, welches vor Gericht verhandelt wird, ändert sich diese Tatsache. Hier wird das frühere Vergehen als Vorstrafe gewertet. Auch zwei unabhängige Strafen, die einzeln betrachtet nicht im Führungszeugnis auftauchen würden, werden eingetragen.

Sofern Sie eine neue Arbeitsstelle antreten möchten, verlangen Arbeitgeber häufig ein Führungszeugnis. Vor allem bei Berufen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten mit Minderjährigen wird sogar ein erweitertes Führungszeugnis angefragt. Dieses beinhaltet Einträge aus sensiblen Bereichen, wie etwa Sexualdelikte.

Aus diesem Grund ist es wichtig, möglichst keine Einträge zu besitzen. Zwar verjähren Einträge, aber je nach Schwere der Tat können Eintragungen bis zu 20 Jahren verbleiben. Die 20-jährige Frist gilt jedoch nur bei Verurteilungen von Sexualdelikten und einer daraus resultierenden Freiheitsstrafe von über einem Jahr.

Welche Vorstrafen kommen ins Führungszeugnis?

Im Gegensatz zum Bundeszentralregister werden im Führungszeugnis nicht alle strafrechtlichen Urteile vermerkt. Das ist dann von Vorteil, wenn beispielsweise für eine Bewerbung ein Führungszeugnis verlangt wird. Auch bei der Beantragung eines Waffenscheins dürfen keine Vorstrafen im Führungszeugnis eingetragen sein. Was genau eingetragen wird, ist unter § 32 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) geregelt.

Mit einem Fachanwalt an Ihrer Seite können Sie das Verfahren und die Verurteilung bestmöglich beeinflussen. Ihr Rechtsanwalt wird alle Voraussetzungen genau prüfen und alle Chancen nutzen, damit keine Eintragung im Führungszeugnis erfolgt.

Diese Angaben werden normalerweise nicht erwähnt:

Eine Verwarnung unter Strafvorbehalt

Bei einer Verwarnung unter Strafvorbehalt wird gemäß § 59 StGB keine Strafe verhängt. Der Täter erhält einen Schuldspruch und wird verwarnt. Voraussetzungen sind eine Geldstrafe, die 180 Tagessätze nicht übersteigt und eine positive Prognose des Täters.

Jugendstrafen bis zu zwei Jahren

Jugendstrafen, die unter zwei Jahren liegen und die komplett oder zum Teil zur Bewährung ausgesprochen wurden, werden nicht eingetragen. Hinsichtlich der weiteren Berufslaufbahn und in Hinblick auf mögliche Ausbildungsplätze ist diese Regelung besonders bei jugendlichen Straftätern ein wichtiger Aspekt.

Geldstrafen bis einschließlich 90 Tagessätzen

Sofern keine weiteren Vorstrafen im Zentralregister vorhanden sind, werden Geldstrafen bis einschließlich 90 Tagessätzen nicht im Führungszeugnis aufgelistet. Auch Freiheitsstrafen oder ein Strafarrest, die maximal bis zu drei Monaten dauern, bleiben unerwähnt.

Weitere Strafen, die mitunter nicht zu einem Eintrag führen

Weitere Fälle, bei denen keine Eintragung in den Führungszeugnissen vorgenommen wird, sind Bewährungsstrafen in Verbindung zu einem Betäubungsmittelmissbrauch und Verurteilungen im Wiederaufnahmeverfahren.

Wie lange bleiben Eintragungen im Führungszeugnis?

Sofern der Betroffene nicht erneut straffällig wurde, bleibt die Straftat nicht ewig im Führungszeugnis hinterlegt. In der Regel gelten die folgenden Zeiträume, bis ein Eintrag wieder gelöscht wird:

Nach drei Jahren werden diese Fälle nicht mehr aufgelistet:

  • Freiheitsstrafen bis drei Monate
  • Geldstrafen
  • Bewährungsstrafen, sofern kein Widerruf der Bewährung vorliegt

Nach zehn Jahren:

  • Sexualdelikte nach §§ 174 bis 180 oder 182 StGB

Eintragungen im Zentralregister werden nach einem Zeitraum zwischen fünf und 15 Jahren vollständig gelöscht. Liegen mehrere Eintragungen vor, kann die komplette Tilgung erst erfolgen, wenn für alle vorhandenen Verurteilungen die Tilgungsvoraussetzungen gegeben sind.

Wie komme ich an mein Führungszeugnis?

Jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann auf Antrag ein persönliches Führungszeugnis beantragen. Das Zeugnis kann durch die Person selbst bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden. Hierfür wird entweder ein gültiger Personalausweis oder der Reisepass benötigt.

Alternativ kann ein Antrag über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz gestellt werden. Für den Online-Antrag benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis oder einen Aufenthaltstitel in elektronischer Form und ein Kartenlesegerät.

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 13,00 Euro und ist zusammen mit der Antragsstellung bei der entsprechenden Meldebehörde zu entrichten. In bestimmten Fällen, wie etwa bei dem Bezug von ALG II, Sozialhilfe oder dem Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, aber beispielsweise auch für Schüler, Auszubildende und Studierende liegt eine Befreiung der Gebühr vor.

Sofern Sie den Online-Antrag beim Bundesamt für Justiz nutzen, erscheint ein entsprechendes Formular, welches Sie ausfüllen, unterschreiben und eingescannt einsenden müssen.

In der Regel erhalten Sie Ihr Führungszeugnis nach einer Bearbeitungszeit von ein bis zwei Wochen.

Bei Personen mit einem gesetzlichen Vertreter ist auch der Vertreter berechtigt, einen Antrag zur Ausstellung des Führungszeugnisses zu stellen.

Unterstützung durch einen Fachanwalt für Strafrecht

Ein Führungszeugnis ohne Eintragungen ist äußerst wichtig. Deswegen ist es bei einer Verhandlung von großem Vorteil, ein Urteil zu erzielen, welches nicht eingetragen wird.

Effektive Verteidigung

Vorstrafe vermeiden

Mit einem erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite können Sie bereits das Ermittlungsverfahren und später die Verhandlung positiv beeinflussen, sodass Sie das Strafverfahren im besten Fall verlassen können, ohne dass es zu einer Eintragung im Führungszeugnis kommt.

Über Ulrich Sing Rechtsanwalt

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