Zeugenaussage vor Gericht: Ablauf

Sie haben ein Schreiben vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft erhalten, indem Sie als Zeuge in einem Prozess geladen sind? Verständlich, dass Sie sich nun eine Reihe von Fragen stellen und vielleicht auch unsicher sind oder gar Angst davor haben, wie eine Zeugenaussage vor Gericht abläuft.

Sie müssen diese Situation nicht alleine bewältigen. Mit einem Fachanwalt haben Sie professionelle Hilfe an Ihrer Seite. Ihr Anwalt kann Sie bestens auf den Gerichtstermin und Ihre Aussage vorbereiten.

Dank einer optimalen Vorbereitung müssen Sie keine Sorgen haben, der Zeugenaussage im Gericht nicht gewachsen zu sein. Ihr Anwalt an Ihrer Seite gibt Ihnen die nötige Sicherheit, um die Aussage selbstsicher zu meistern.

Weshalb ein Anwalt für Opferschutz als Zeuge für Sie Sinn ergeben kann

Wenn Sie als Zeuge vor Gericht aussagen müssen und selbst sogar das Opfer sind, ist ein Anwalt für Opferschutz ratsam. Er unterstützt Sie und bereitet gemeinsam die Aussage mit Ihnen vor.

Weniger Unsicherheit bei der Zeugenaussage

Ihr Fachanwalt informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten und kann im Vorfeld die Zeugenvernehmung mit Ihnen üben. Dabei kann er auch mögliche Fragen aus den Reihen der Verteidigung des Angeklagten mit Ihnen besprechen. Mit einer soliden Vorbereitung durch Ihren Anwalt verlieren Sie an Unsicherheit und können sicher in die Verhandlung gehen.

Eine Aussage für maximale Wirkung

Bereiten Sie Ihre Aussage in der Form vor, dass Sie eine maximale Wirkung erzielt. Die Art und Weise, wie Sie den Sachverhalt, die einzelnen Angaben und Informationen schildern, können im Gerichtssaal von großer Bedeutung sein.


Ihr Anwalt hilft Ihnen, die Aussage während der Verhandlung bestmöglich zu gestalten. Selbstverständlich müssen Sie die Wahrheit sagen, wenn Sie als Zeugin oder Zeuge im Gericht zu erscheinen haben.

Klarheit über den Ablauf

Als Vorbereitung gehen Sie zusammen mit Ihrem Anwalt Schritt für Schritt die Zeugenaussage durch. Der komplette Verhandlungsablauf vor Gericht ist Ihnen am Tag der Zeugenvernehmungen bekannt. Dadurch bauen sich mögliche Bedenken ab und Sie können beruhigt zur Aussage erscheinen.

Der Ablauf: Präzise Antworten auf wichtige Fragen

1. Schritt - Sie werden als Zeuge geladen

Die Ladung als Zeuge erfolgt in der Regel schriftlich. Sobald Sie eine Zeugenladung erhalten haben, sind Sie verpflichtet, zu dem Verhandlungstermin zu erscheinen. Ein unentschuldigtes Fernbleiben ist strafbar und kann nach § 48 StPO mit einer Geldstrafe belegt werden. Die Zeugenaussage dient als Beweismittel, welches der Wahrheitsfindung dient. 

Wann dürfen Sie die Aussage verweigern? 

Gemäß § 52 StPO gibt es Ausnahmen, bei denen Sie Ihre Aussage verweigern können. Das ist der Fall, wenn Sie sich selbst oder nahe Angehörige beschuldigen müßten. Zu nahen Angehörigen zählen:

  • Ehegatten
  • Lebenspartner
  • Verlobte
  • Verwandte in gerader Linie
  • Verschwägerte in gerader Linie

2. Schritt - Inhaltliche Vorbereitung und Ordnung Ihrer Aussage

Bis zu Ihrer Aussage im Gerichtssaal sollten Sie sich ausführlich vorbereiten. Überlegen Sie genau, was Sie sagen möchten. Was haben Sie gesehen und was nicht? Jedes Detail, welches dem Verfahren nützlich sein könnte, sollte in Ihrer Aussage genannt werden.

Überlegen Sie als Opfer, wie Sie die Glaubwürdigkeit Ihrer Darstellung untermauern können. Ein Rechtsanwalt für Opferschutz kann Sie bestens auf Ihre Zeugenaussage vorbereiten. Er kennt nicht nur den genauen Ablauf im Gericht, sondern weiß auch genau, wie Sie die einzelnen Punkte am besten vortragen. 

Neben dem fachlichen Wissen unterstützt er Sie auch seelisch und moralisch während der Verhandlung im Saal und ist eine Stütze an diesem schwierigen Tag.

3. Schritt - Mentale Vorbereitung: Sie haben Ängste und Sorgen?

Angst vor einem Gerichtstermin zu haben, ist verständlich, vor allem wenn man als Zeuge aussagen muss.

Es ist vollkommen natürlich, wenn Sie Angst davor haben, dem Angeklagten während der Vernehmung im Saal gegenübertreten zu müssen. Als Zeugin oder Zeuge müssen Sie sich keine Sorgen machen. Während der Gerichtsverhandlung sind Sie bestens geschützt, auch wenn Sie als Opfer aussagen müssen.

Sorgen, dass Ihretwegen jemand ins Gefängnis muss

Es entscheidet immer das Gericht, ob und für wie lange jemand ins Gefängnis muss. Sie tragen keine Verantwortung für diese Entscheidung. Auch Ihre Aussage ist nicht der Grund, wieso jemand ins Gefängnis muss. Schuldig sind immer die Personen, die die Straftaten begangen haben. Sie müssen daher keinerlei Schuldgefühle haben.

Angst, wegen der emotionalen Belastung abbrechen zu müssen

Eine Zeugenaussage kann aus mehreren Gründen psychisch sehr belastend sein. Es kommt daher immer wieder vor, dass Zeugen vor Gericht weinen müssen. Sollte Ihnen das passieren, ist das nicht schlimm.


Der Richter ist sich der Situation bewusst und es muss Ihnen nicht peinlich sein, sollten Ihnen die Tränen kommen. Nehmen Sie Taschentücher mit, sammeln Sie sich und fahren im Anschluss mit Ihren Schilderungen fort.

Ein Anwalt für Opferschutz kann Ihnen als Opfer behilflich sein

Ein Anwalt für Opferschutz hilft Ihnen sowohl bei der Vorbereitung als auch am Tag der Aussage selbst. Scheuen Sie sich nicht und nehmen Sie diese Hilfe in Anspruch.

4. Schritt - Ziele und Wirkung verdeutlichen

Halten Sie sich immer vor Augen, dass Sie mit Ihrer Zeugenaussage dazu beitragen, dass der Täter seine gerechte Strafe erhält. Lassen Sie keine Angst zu, dass sich der Täter rächen könnte. Dieser hat mit der Strafanzeige und deren Folge zu tun. 

Indem Sie als Zeuge vor Gericht aussagen, tragen Sie dazu bei, dass wir alle in einem sicheren Umfeld leben können und Kriminalität entsprechend bestraft wird. Die Bevölkerung steht hinter Ihnen und zusammen mit einem Fachanwalt für Opferschutz, der Sie unterstützt, schaffen Sie die Verhandlung.

5. Schritt - Der Tag der Aussage: Konkreter Ablauf

Was passiert, wenn ich mich verspäte?

Planen Sie ausreichend Zeit ein. Sollten Sie sich dennoch verspäten, kontaktieren Sie schnellstmöglich das Gericht oder Ihren Anwalt. Liegen triftige Gründe für das Zuspätkommen wie ein Stau, Zugausfall etc. vor, ist das in der Regel kein Problem.

Gibt es eine Kleidervorschrift?

Es gibt keine Kleidervorschrift. Wichtig ist, dass der Respekt dem Gericht und den Richtern gewahrt wird. Daher sollten Sie auf ein gepflegtes Äußeres und eine ordentliche Kleidung achten, wobei durchaus auch Freizeitkleidung möglich ist, solange diese weder anstößig noch provozierend ist.

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