Zeugenaussage: Angst vor dem Angeklagten? So verhalten Sie sich richtig

Juni

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Es ist verständlich, dass Sie als Opfer Angst haben, dem Täter im Saal erneut gegenübertreten zu müssen. Sie fragen sich bestimmt auch, was passiert, sollte der Richter am Ende der Verhandlung einen Freispruch verkünden.

Besteht die Gefahr, dass der Täter ggf. auf freien Fuß kommt und Sie erneut zum Opfer werden?

Sie haben die Situation in Ihrer Hand. Überwinden Sie Ihre Angst. Holen Sie sich Beistand durch einen Opferanwalt, der Ihnen während der Gerichtsverhandlung beisteht. Sie müssen sich keinerlei Sorgen um Ihren Schutz machen.

Der Täter wird keine Gelegenheit haben, Sie im Sitzungssaal oder im Anschluss an die Verhandlung erneut zu attackieren. Mit Ihrer Hilfe gelingt es, das Strafverfahren zu einem für Sie positiven Ausgang zu bringen.

Weshalb es sich lohnt, Ihre Angst zu überwinden

Einschüchterung Des Täters

Bedenken Sie immer, dass auch der Täter durch Ihre Aussage eingeschüchtert sein wird. Nur durch Ihren Mut und durch Ihre Schilderung des Tathergangs kann es letztendlich zu einer Verurteilung kommen und der Täter erhält seine gerechte Strafe.

Der Angeklagte ist sich bewusst, dass ihm je nach Verurteilung eine harte Strafe droht. Je sicherer und überzeugender Sie auftreten, um so mehr wird er selbst eingeschüchtert werden.

Lassen Sie Die Anstrengende Situation Hinter Sich

Indem Sie vor Gericht aussagen, befreien Sie sich selbst aus einer anstrengenden Situation. Ganz gleich, ob Sie sich in einer akuten Gefahrensituation wie etwa einem gewalttätigen Ehepartner befinden oder ob Sie Ihre Opferrolle ablegen möchten, um abzuschließen.

Bedenken Sie, dass der Täter Ihnen nichts mehr anhaben kann und Sie im Gerichtssaal absolut sicher sind. Indem Sie es gewagt und eine Anzeige erstattet haben, ist der wichtigste Schritt bereits erledigt. Sie werden sich nach der Verhandlung befreit fühlen und können in eine positive Zukunft blicken.

Ein Gefallen Für Die Gesellschaft

Sie helfen der Gesellschaft mit Ihrer Zeugenaussage, dass der Angeklagte nicht ungeschoren davon kommt und vielleicht sogar wiederholt zum Täter werden kann.

Mit Ihrer Zeugenaussage kann die Straftat nachgewiesen werden. Die Gesellschaft wird es Ihnen danken und Sie bei Ihrem Tun unterstützen.

Ihr Anker vor Gericht: Wie ein Anwalt für Opferschutz Sie bei der Aussage unterstützt

  • Weniger Unsicherheit bei der Zeugenaussage.                                                   Der Verhandlungstag steht bevor und mit ihm steigt meistens die Angst. Mit einem Anwalt für Opferschutz müssen Sie sich keine Sorgen vor der Vernehmung machen. Ihr Rechtsanwalt steht Ihnen im Sitzungssaal bei. Er behält den Überblick und ist jederzeit als Ansprechpartner für Sie zur Stelle.  
  • Vorbereitung für die Aussage für maximale Wirkung                                        Bevor Sie Ihre Aussage machen, gehen Sie mit Ihrem Anwalt den Ablauf der Verhandlung in Ruhe durch. Sie besprechen während der Vorbereitung alle Details, sodass sie gefestigt und sicher auftreten können und Ihre Aussage die maximale Wirkung im Gericht erzeugt. Auch die Möglichkeit, dass der Verteidiger Fragen an Sie richtet, besprechen Sie im Vorfeld und stellen sich darauf ein.
  • Klarheit über den Ablauf                                                                                    Im Vorfeld vor der Vernehmung klärt Ihr Anwalt den kompletten Ablauf mit Ihnen. So wissen Sie genau, was Sie im Gerichtsgebäude erwartet und müssen sich darüber keinerlei Gedanken machen. Sie können sich auf Ihre Zeugenaussage konzentrieren und die Zeit nutzen, um alle Informationen und den Tathergang in Ruhe zu schildern.

Wichtige Fragen zu Ihrem Anliegen

Kann ich die Zeugenaussage verweigern?

Eine Zeugenaussage kann nicht verweigert werden. Die einzige Ausnahme besteht dann, wenn man sich selbst oder nahe Angehörige durch die Aussage belasten würde.

Kann ich anonym aussagen?

Eine anonyme Aussage ist nicht möglich, da der Angeklagte das Recht besitzt, sich gegen den Tatvorwurf zu verteidigen. In bestimmten Fällen kann allerdings ein Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt werden. Auch eine Vernehmung ohne Anwesenheit des Täters im Sitzungsraum ist möglich und kommt beispielsweise bei sexuellen Belästigungen oder Vergewaltigungen infrage. Bei einer besonders hohen Belastung ist sogar denkbar, dass Ihre Aussage per Video von einem anderen Raum aus in den Sitzungssaal übertragen wird.

Bin ich vor Gericht beschützt?

Sie müssen sich keine Sorge um Ihre Sicherheit im Gericht machen. Es gibt eine Zeugenbetreuungsstelle, bei denen Sie bis zu Ihrer Aussage im Zimmer bleiben können. Die entsprechenden Mitarbeiter werden Sie bis in den Sitzungssaal begleiten, sodass Sie zu jeder Zeit gut beschützt sind.

Darf im Gericht fotografiert werden?

Nein, Sie dürfen im Gericht weder selbst Fotos machen noch von anderen fotografiert werden. Auch außerhalb des Gerichtssaals herrscht im Gebäude Fotografierverbot.

Was passiert, wenn ich weinen muss?

Es ist verständlich, dass manche Aussagen belastend sein können und Ihnen als Zeuge Tränen kommen. Das ist nicht schlimm und muss Ihnen weder peinlich noch unangenehm sein. Der Richter erlebt es häufig, dass jemand weinen muss. Nehmen Sie vorsichtshalber ein Taschentuch mit, versuchen Sie sich wieder zu fassen und fahren Sie mit Ihren Antworten fort.

Für Stärke im Prozess

Rechtsanwalt Sing ist Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist für Opferschutz. Holen Sie sich
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Über Ulrich Sing Rechtsanwalt

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