Wie lange darf ein Strafverfahren dauern?

Sofern Sie ein Strafverfahren erwartet, stellen sich Ihnen mit Sicherheit zahlreiche Fragen. Vom Ablauf des Gerichtsverfahrens über die Strafbemessung und die Verfahrensdauer gibt es zu Beginn viele ungeklärte Punkte.

Kontaktieren Sie einen Fachanwalt. Zusammen mit ihm werden alle Fragen geklärt und Sie können bestens vorbereitet auf das Verfahren blicken.

Aufbau und Ablauf eines Strafverfahrens

Zwar unterscheiden sich die einzelnen Verfahren je nach Tatschwere und es lassen sich keine festen Vorgaben zur Dauer des Strafverfahrens angeben, dennoch ist es wichtig, über den Ablauf informiert zu sein, falls ein Strafverfahren auf Sie zukommt. Sowohl die einzelnen Schritte als auch die Dauer sind Punkte, die Sie im Vorfeld kennen sollten.

Durch den Beschleunigungsgrundsatz wird immer angestrebt, das Strafverfahren so kurz wie möglich zu halten, um eine unnötige Belastung der Beteiligten zu verhindern.

Zwischenverfahren

Ein Zwischenverfahren findet im Anschluss an das Ermittlungsverfahren statt. Unter anderem kann ein Antrag auf den Erlass von einem Strafbefehl ein Zwischenverfahren initiieren. Sofern kein ausreichender Tatverdacht besteht, hat das Gericht die Möglichkeit, die Eröffnung von einem Hauptverfahren abzulehnen oder sogar das komplette Verfahren einzustellen.

Bereits in einem Zwischenverfahren kann Ihr Strafverteidiger einiges bewirken. Nach genauer Durchsicht der Anklageschrift kennt er die geeigneten Ansatzpunkte und weiß somit, welche Handlungsoptionen gegeben sind. Unter anderem können etwaige Unklarheiten unmittelbar adressiert werden, aber auch schriftliche Äußerungen des Verteidigers sind zu diesem Zeitpunkt bereits möglich.

Theoretisch sind unter anderem folgende Ergebnisse bereits in einem Zwischenverfahren erreichbar:

  • Nichteröffnung des Verfahrens (§ 204 StPO)
  • Vorläufige Einstellung des Verfahrens (§ 205 StPO)
  • Endgültige Einstellung des Verfahrens durch Gesetzesänderungen nach Erhebung der Anklage (§ 206b StPO)

Das Zwischenverfahren kann auf drei unterschiedliche Arten beendet werden:

  1. Das Gericht ist sich einig, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht und es wird ein Hauptverfahren geben.

  2. Werden die Voraussetzungen für ein Hauptverfahren als nicht gegeben eingeschätzt, wird ein Ablehnungsbeschluss erlassen. Die Staatsanwaltschaft hat hier die Möglichkeit, eine sofortige Beschwerde einzulegen.

  3. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine vorläufige Einstellung des Verfahrens möglich.

Hier wird deutlich, dass Sie als Angeklagter die Anschuldigungen nicht einfach hinnehmen müssen. Mit einem Rechtsanwalt an Ihrer Seite gibt es zahlreiche Möglichkeiten, bereits zu einem frühen Zeitpunkt das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und Verfahrensführung positiv zu beeinflussen.

Hauptverfahren: So lange dauert es

Das Hauptverfahren wird mit der Zulassung der Anklage durch den dafür zuständigen Richter begonnen. Als Beschuldigter erhalten Sie eine schriftliche Ladung zur Hauptverhandlung, der Sie nachkommen müssen.

Bei jugendlich Beschuldigten ist die Verhandlung in der Regel nicht öffentlich, das bedeutet, dass kein Publikum im Gerichtssaal anwesend sein wird. Nachdem die Personalien wie Name, Alter und Beruf festgestellt worden sind, wird die Anklage verlesen. Hierzu kann sich der Beschuldigte äußern oder schweigen.

Es ist ratsam, sich immer zu äußern. Gemeinsam mit einem Fachanwalt kann die Aussage optimal vorbereitet werden. Nach der Aussage des Beschuldigten folgen die Beweisaufnahme und die Befragung der Zeugen.

Da es sich um ein Jugendstrafverfahren handelt, kommt auch eine Jugendgerichtshilfe zu Wort, indem Sie den Inhalt aus dem zuvor stattgefundenen Jugendgerichtshilfegespräch zusammenfasst. 

Abschließend werden die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Rechtsanwalts und Verteidigers gehalten. Das letzte Wort hat stets der Angeklagte. Es wirkt sich meistens positiv auf das Urteil aus, wenn eine Entschuldigung ausgesprochen wird.

Nach der Beratungszeit wird die Entscheidung des Gerichts „im Namen des Volkes“ verkündet. Das Urteil kann sowohl ein Freispruch oder ein Schuldspruch sein und muss vom Richter mündlich begründet werden.

Der zeitlich-zulässige Rahmen der Berufung

Im allgemeinen Strafverfahren ist es möglich, nach der Urteilsverkündung gegen das Urteil innerhalb einer Woche Rechtsmittel in Form einer Berufung und einer Revision einzulegen.

Eine Berufung wird dann eingelegt, wenn das Urteil ungerecht erscheint. In diesem Fall wird beantragt, dass ein höheres Gericht den in 1. Instanz festgestellten Sachverhalt erneut überprüfen soll. Es kommt zu einer erneuten Beweisaufnahme und einer weiteren Verhandlung, wobei das Strafmaß aus der ersten Verhandlung nicht überschritten werden darf.

Eine Revision dient zur rechtlichen Überprüfung und kann sowohl gegen das Urteil der ersten Instanz als auch gegen das Berufungsurteil eingelegt werden.

Das Jugendstrafverfahren weicht bei diesen Mitteln ab. Würde eine Berufung oder Revision beansprucht werden, ist unter diesen Umständen mit zeitlichen Verzögerungen zu rechnen. Dadurch wird die Wirkung der erzieherischen Maßnahmen deutlich beeinträchtigt.

Gerade bei Jugendlichen ist es jedoch wichtig, dass die Vollstreckung der Strafe zeitnah und in Beziehung zur Tat stattfindet. Aus diesem Grund darf jeder Anfechtungsberechtigte wie etwa die angeklagte Person selbst, Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter nur ein Rechtsmittel einlegen, Berufung oder Revision.

Der Beschleunigungsgrundsatz

Ein Verfahren wirkt sich belastend auf die Betroffenen aus. Daher ist es das Ziel, die Dauer so kurz wie möglich zu halten, um Prozessbeteiligte nicht unnötig zu belasten.

Als Betroffener können Sie sicher sein, dass alle Beteiligten bemüht sind, das Verfahren schnellstmöglich abzuschließen.

Vor allem, wenn es sich bei den Betroffenen um Jugendliche handelt, wird Wert darauf gelegt, das Gerichtsverfahren in einem möglichst kurzen Zeitrahmen zum Abschluss zu bringen. Zum einen ist so die psychische Belastung geringer, zum anderen kann die Urteilsverkündung zeitnah an die Tat erfolgen.

Aus erzieherischen Gesichtspunkten im Jugendverfahren stellt dieser Aspekt ein wichtiges Kriterium dar.

Fazit zur Dauer eines Strafverfahrens

Geht es um die Verfahrensdauer, lässt sich kein fester Zeitrahmen nennen. Die Dauer richtet sich nach Umfang und Komplexität des Ermittlungsverfahrens und variiert je Straftat.


Generell ist davon auszugehen, dass je umfangreicher ein Tatvorwurf ist, auch das Verfahren länger dauert. Jedoch gibt der Beschleunigungsgrundsatz vor, dass die Ermittlung und Verfahrensdauer so gering wie möglich gehalten werden soll, um den Angeklagten nicht unnötig psychisch zu belasten.

Nehmen Sie die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch

Zusammen mit einem Rechtsanwalt sind Sie während der kompletten Prozessdauer bestens beraten. Ob im Ermittlungsverfahren, dem Zwischenverfahren oder während dem Strafprozess im Gericht - ein Fachanwalt kennt die einzelnen Schritte und kann Ihnen stets Auskunft über die Entwicklungen geben. Er hilft Ihnen außerdem fachlich und moralisch während dem Gerichtsverfahren und sorgt dafür, dass die Hauptverhandlung für den Angeklagten bestmöglich endet.

Über Ulrich Sing Rechtsanwalt

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