Jugendstrafrecht: Was ist die Höchststrafe?

Im Jugendstrafrecht wird im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht ein abweichendes Strafmaß angewandt. Die Dauer der Jugendstrafe und ab wann die Höchststrafe ausgesprochen wird, ist nicht nur von dem Verbrechen selbst, sondern auch von anderen Umständen wie dem Verhalten des Jugendlichen vor und nach dem Tatzeitpunkt abhängig. 

Mit einem Fachanwalt für Strafrecht können Sie sicher sein, bestmöglich beraten zu werden und eine kompetente Hilfe an Ihrer Seite zu haben.

Lange Haftstrafen möglich

Was bedeutet eine Jugendstrafe?

Das Jugendstrafrecht ist bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren anzuwenden. Als mildestes Mittel einer Jugendstrafe werden Erziehungsmaßnahmen beispielsweise in Form von sozialen Trainingskursen verhängt.


Reicht diese Maßnahme in den Augen der Richter nicht aus, werden je nach Schwere der Schuld Zuchtmittel oder als härteste Sanktion eine Jugendstrafe ausgesprochen.


Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß liegt bei fünf Jahren. Handelt es sich um eine Straftat, bei welcher im allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe mit einem Freiheitsentzug von mehr als zehn Jahren angedroht ist, sind Urteile, in denen zehn Jahre Freiheitsstrafe ausgesprochen werden, auch im Jugendstrafrecht möglich.


Die Jugendstrafe ist stets so anzusetzen, dass eine erzieherisch erforderliche Einwirkung möglich ist.

Wann wird eine Jugendstrafe verhängt?

Sie sind sich unsicher, wann und ob eine Jugendstrafe verhängt wird? Folgende Informationen helfen Ihnen, das Jugendstrafrecht und das mögliche Strafmaß besser zu verstehen.

Wenn das Jugendstrafrecht anwendbar ist

Das Jugendstrafrecht gilt, sofern der Jugendliche eine Tat begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit einer Strafe geahndet wird. Ziel der Jugendstrafe ist es, erneuten Straftaten des Jugendlichen entgegenzuwirken. Daher wird das Strafmaß stets am Erziehungsgedanken ausgerichtet.


Auch bei Heranwachsenden im Alter von 18 bis 21 Jahren kann das Jugendstrafrecht angewendet werden. Das ist der Fall, wenn es sich bei der Tat um eine typische Jugendverfehlung handelt oder wenn die persönliche Entwicklung des Täters der eines Jugendlichen gleicht. Dabei wird von einer Reifeverzögerung gesprochen.

Schädliche Neigung im Jugendstrafrecht

Von einer schädlichen Neigung im Jugendstrafrecht ist dann die Rede, wenn entweder anlagebedingte oder durch eine unzulängliche Erziehung bedingte charakterliche Schwächen vorliegen und diese, ohne eine längere Gesamterziehung, zur Begehung weiterer Straftaten führen könnte.

Die Voraussetzung für eine schädliche Neigung muss in Form von schwerwiegenden Persönlichkeitsmängeln bereits vor der Tat vorhanden gewesen sein und auch noch zum Zeitpunkt des Urteilsspruchs gegeben sein. In solch einem Fall ist davon auszugehen, dass weitere Straftaten folgen.

Wenn Erziehungsmaßregelungen und Zuchtmittel nicht ausreichen

Bei weniger schweren Straftaten werden häufig entsprechende Erziehungsmaßregelungen oder Zuchtmittel als Strafen ausgesprochen. Je nach Schwere der Schuld reichen diese jedoch nicht mehr aus.


Als Konsequenz wird eine Jugendstrafe ausgesprochen. Diese darf gemäß § 17 Abs. 2 JGG nur dann verhängt werden, wenn bei den Straftätern eine schädliche Neigung vorhanden ist und weder Erziehungsmaßregeln noch Zuchtmittel ausreichen.

Schwere der Schuld

Eine Jugendstrafe kann aufgrund der Schwere der Schuld bereits beim ersten Vergehen verhängt werden. Allerdings darf nicht alleine von der allgemeinen Strafschwere ausgegangen werden.


Entscheidend ist vor allem, wie sich die innere Tatseite wie etwa die charakteristische Haltung, die Persönlichkeit und das Tatmotiv bei dem jugendlichen Straftäter in der Schuld verdeutlichen.

Die Höchststrafe und die mögliche Aussetzung der Jugendstrafe

Im Jugendstrafrecht können als Höchststrafe Urteile mit zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht werden. Jedoch steht selbst bei Delikten, bei denen als Höchstmaß zehn Jahre als Strafe angeordnet werden, die erforderliche erzieherische Einwirkung im Vordergrund.

Im Gegensatz zum Strafrecht bei Erwachsenen gibt es im Jugendstrafrecht keinen festen Strafrahmen. Als Betroffener können Sie Ihr Strafmaß positiv beeinflussen. Dabei spielen unter anderem folgende Aspekte eine wichtige Rolle und können unter Umständen dazu führen, dass die Strafe zur Bewährung ausgesprochen wird:

  • Umstände der Tat
  • Verhalten nach der Tat
  • Persönlichkeit und Vorleben des Täters
  • Lebensverhältnisse
  • Wirkungen, die vom Strafmaß zu erwarten sind

Der Richter muss entweder der Meinung sein, dass der Angeklagte künftig auch ohne Gefängnisstrafe einen "rechtschaffenen Lebenswandel" führt oder die Verurteilung als Warnung dient, damit die Strafaussetzung zum Tragen kommt.

Ein erfahrener Strafverteidiger kann eine Höchststrafe abwenden

Da auch bei einer Jugendstrafe eine nicht unerhebliche Freiheitsentziehung als Strafe drohen kann, ist ein Strafverteidiger durchaus sinnvoll. Mit einem vertrauensvollen und kompetenten Strafverteidiger an Ihrer Seite besteht die Chance, ein milderes Strafmaß zu bewirken.


Gerade im Jugendstrafrecht gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten, Alternativen bei der Sanktionierung zu erwirken. Ist eine Jugendstrafe unumgänglich, kann ein Strafverteidiger auch hier sinnvoll einwirken und weitreichende Optionen für eine Bewährungsstrafe vor Gericht aufzeigen.

Das Strafmaß bei Diebstahl

Diebstahl zählt zu den typischen Jugenddelikten. Darunter fallen Verfehlungen wie etwa Streiche, aber auch strafbare Verhalten, die auf eine jugendliche Unreife des Täters schließen lassen. Aufgrund dieser Einstufung wird bei einem Diebstahl in der Regel mit Erziehungsmaßnahmen oder Zuchtmitteln als Strafe auf das Vergehen reagiert.

Das Strafmaß bei Körperverletzung

Bei einer Körperverletzung wird zwischen einer einfachen und schweren Verletzung unterschieden. Eine einfache Körperverletzung kann wie im allgemeinen Strafrecht maximal mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren bestraft werden.

Im Jugendstrafrecht liegt allerdings das Höchstmaß bei einer schweren Körperverletzung ebenfalls bei maximal fünf Jahren Freiheitsentzug. Erwachsene können im Gegensatz mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Auch Heranwachsende können je nach Fall eine Strafe von bis zu zehn Jahren erhalten.

DieJugendstrafe im Führungszeugnis

Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht stehen bei der Anwendung des Jugendstrafrechts die Erziehungsmaßnahmen im Vordergrund. Entsprechend ist auch die Härte des Urteils in den meisten Fällen milder.

Damit sich der jugendliche Straftäter durch die Verfehlung keine Chancen im späteren Leben verbaut, wird die Registrierung der jugendstrafrechtlichen Konsequenzen ebenfalls günstiger als im Erwachsenenstrafrecht geregelt. So erscheinen Verurteilungen nicht im Führungszeugnis, sofern die Jugendstrafe unter zwei Jahren liegt.

Für Jugendliche stellt das einen großen Vorteil dar, vor allem im Hinblick auf das künftige Berufs- und Ausbildungsleben. Erwachsene erhalten bereits einen Eintrag bei Geldstrafen ab 90 Tagessätzen.

Nehmen Sie mit einem Strafverteidiger Kontakt auf

Sie haben Fragen zum Thema Höchststrafe Jugendstrafrecht oder Sie benötigen als Jugendlicher rechtlichen Beistand? Nehmen Sie Kontakt mit einem Rechtsanwalt auf.


Ein Fachanwalt für Jugendstrafrecht kann Sie bestens beraten und positiv auf das Strafverfahren einwirken.


So können Sie gut vorbereitet in die Verhandlung gehen und sich sicher sein, dass Ihr Rechtsanwalt alle Möglichkeiten für ein mildes Strafmaß ausnutzen wird.

Über Ulrich Sing Rechtsanwalt

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